Nutzen für Sie als ehemalige Mitarbeiter/in
- Arbeitsstiftungen verstehen sich als Mittel zur beruflichen Neuorientierung, ermöglichen die berufliche (Weiter)Qualifizierung im Erwachsenenalter und bieten in der Zeit der Arbeits¬losigkeit eine neue Perspektive und Aufgabe für Sie.
- Sie haben im Rahmen einer Arbeitsstiftung wesentlich mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, als ein/e normal beim AMS gemeldete/r Arbeitssuchende/r. Insbesondere schulische Ausbildungen oder Studien sind im Rahmen der normalen AMS-Betreuung nicht möglich.
- Arbeitsstiftungen sind klar organisiert wie ein Dienstverhältnis (z.B. Anwesenheitspflicht) und sichern den Tagesablauf und die Eingebundenheit von arbeitslosen Menschen. Sie haben eine klare Kommunikationsstruktur und einen fixen Ansprechpartner für Sie: Trainer/in, Stiftungsmanagement etc.
- Arbeitsstiftungen sichern über das Stiftungsarbeitslosengeld sozial ab und garantieren über einen längeren Zeitraum Einkommenssicherheit. Das Stiftungs-ALG unterbricht den ALG-Anspruch. Dies bedeutet eine Verlängerung der Bezugsdauer (als Sicherheitsnetz, wenn nötig).
- Das Stiftungsstipendium erhöht das monatlich verfügbare Einkommen.
- Arbeitsstiftungen sind mit einer Erfolgsrate von bis zu 80 % Wiedervermittlung ein erfolgreicher arbeitsmarktpolitischer Faktor.
- Die Betreuungsdauer ergibt sich durch das Ergebnis der Berufsorientierung und ist im jeweiligen Maßnahmenplan individuell festgelegt:
- Maximal 3 Jahre, bei besonderen Gegebenheiten (Ausbildungsdauer) auch 4 Jahre.
- Die Stiftungsteilnahme als Zeitüberbrückung bis zum Pensionsantritt ist ausgeschlossen.