Arbeitsstiftung

DIE Lösung für Mitarbeiter/innen, die

  • längere Weiterbildungen (Abschluss einer neuen Lehre bis hin zu FH/Uni-Abschluss)
  • oder Umschulungen (z. B. in den Sozial- und Pflegebereich) anstreben:

Was ist eine Arbeitsstiftung (Outplacementstiftung)
Eine Arbeitsstiftung ist eine aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten durchzuführende arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die bereits im Frühstadium von Arbeitslosigkeit, bzw. bei absehbarer Arbeitslosigkeit einer größeren Personengruppe aufgrund von Personalabbau, gemeinsam mit einem oder mehreren betroffenen Unternehmen zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen setzt.

Ziel der Arbeitsstiftung und Teilnahmevoraussetzungen
Eine Arbeitsstiftung dient dazu, die freigesetzten Mitarbeiter/innen eines Unternehmens bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen. Diese Unterstützung kann in Form einer Neuorientierung bzw. Höherqualifizierung am Arbeitsmarkt, Begleitung bei der aktiven Jobsuche, Aus- und Weiterbildungen aber auch durch Hilfestellung bei Unternehmensgründungen erfolgen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Arbeitsstiftung sind

  • Arbeitslosigkeit,
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld (der auf Basis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die Dauer der Stiftungsteilnahme verlängert wird) und
  • Abklärung der Vermittelbarkeit.