Nutzen für ehemalige Mitarbeiter/innen

Nutzen für ehemalige Mitarbeiter/innen

  • Arbeitsstiftungen verstehen sich als Mittel zur beruflichen Neuorientierung, ermöglichen die berufliche (Weiter)Qualifizierung im Erwachsenenalter und bieten in der Zeit der Arbeits¬losigkeit eine neue Perspektive und Aufgabe für Betroffene.
  • Ein/e Stiftungsteilnehmer/in hat im Rahmen einer Arbeitsstiftung wesentlich mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, als ein/e normal beim AMS gemeldete/r Arbeitssuchende/r. Insbesondere schulische Ausbildungen oder Studien sind im Rahmen der normalen AMS-Betreuung nicht möglich.
  • Arbeitsstiftungen sind klar organisiert wie ein Dienstverhältnis (z.B. Anwesenheitspflicht) und sichern den Tagesablauf und die Eingebundenheit von arbeitslosen Menschen. Sie haben eine klare Kommunikationsstruktur und einen fixen Ansprechpartner für die Teilnehmer/innen: Trainer/in, Stiftungsmanagement etc.
  • Arbeitsstiftungen sichern über das Stiftungsarbeitslosengeld sozial ab und garantieren über einen längeren Zeitraum Einkommenssicherheit. Das Stiftungs-ALG unterbricht den ALG-Anspruch. Dies bedeutet eine Verlängerung der Bezugsdauer (als Sicherheitsnetz, wenn nötig).
  • Das Stiftungsstipendium erhöht das monatlich verfügbare Einkommen.
  • Arbeitsstiftungen sind mit einer Erfolgsrate von bis zu 80 % Wiedervermittlung ein erfolgreicher arbeitsmarktpolitischer Faktor.
  • Die Betreuungsdauer ergibt sich durch das Ergebnis der Berufsorientierung und ist im jeweiligen Maßnahmenplan individuell festgelegt: - Maximal 3 Jahre, bei besonderen Gegebenheiten (Ausbildungsdauer) auch 4 Jahre. - Die Stiftungsteilnahme als Zeitüberbrückung bis zum Pensionsantritt ist ausgeschlossen.